Gegenstand und Organisation der Förderung durch das Projekt Land(auf)Schwung Stendal

Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch bei der Regionalen Entwicklungsagentur verpflichtend. 

Was wird gefördert?

Die Förderung von Land(auf)Schwung ist bewusst sehr breit angelegt und reicht von "weichen" Maßnahmen wie Beratung, Bildung und Qualifizierung bis zu "harten" Maßnahmen wie betrieblichen Investitionen oder der Schaffung von Infrastrukturen. Grundsätzlich können alle Projekte gefördert werden, die einen messbaren Beitrag zu den Zielen der Modellregion leisten.

Grundlage für die Förderung ist das Regionale Zukunftskonzept für den Landkreis Stendal. Hier ist festgelegt, welche Art an Projekten gefördert werden kann. Projektanträge müssen erkennen lassen, dass das Projekt vollständig in mindestens eines der beschriebenen zwei Handlungsfelder passt. Die Projektziele müssen zur Erreichung der vorgegebenen strategischen und operationalisierten Ziele der Modellregion führen. Für die Anträge ist es deshalb unerlässlich, dass sie den Zusammenhang zu Zielen des Zukunftskonzepts sowie zu den allgemeinen Zielen des Wettbewerbs inhaltlich in wenigen Sätzen darstellen. Hilfreich kann auch die Zuordnung zu der jeweils aufgestellten Wertschöpfungskette sein, um grundsätzlich zu prüfen, ob das eigene Thema Aussicht auf Förderung hat.

Durch Land(auf)Schwung sollen neue, zusätzliche Maßnahmen zur Entwicklung ländlicher Räume finanziell unterstützt werden. D.h., wenn andere Fördermöglichkeiten zur Umsetzung des geplanten Projektes bestehen (z.B. Leader, Dorferneuerung), sind diese auch zu nutzen. Es sollen also möglichst Projekte mit einem Zuschuss aus Bundesmitteln bedacht werden, die sich in einer offensichtlichen „Förderlücke“ befinden.

Grundsätzlich muss jedes geförderte Vorhaben beihilferechtlich zulässig sein. Das bedeutet, dass für jedes Projekt eine individuelle Prüfung erfolgt, die durch den Abwicklungspartner vorgenommen wird. Im Ergebnis kann die Prüfung dazu führen, dass ein Projekt nur unter bestimmten Auflagen bzw. auch gar nicht über Land(auf)Schwung gefördert werden kann. Eine allgemeine Aussage über die Zulässigkeit ist deshalb nicht möglich. Dies wird für jeden Projektantrag im Einzelnen im Rahmen des Verfahrens geprüft.

Wer wird gefördert?

Eine Förderung kann grundsätzlich jeder erhalten, der mit dem geplanten Projekt zu den Zielen des Modellvorhabens beiträgt (Körperschaften des öffentlichen Rechts, natürliche und juristische Personen, Personengemeinschaften des privaten Rechts wie Unternehmen, Vereine, Verbände etc.) und im Landkreis Stendal ansässig ist. Im Schwerpunktthema Digitalisierung sind auch Anträge aus dem Gebiet des Altmarkkreises Salzwedel zulässig, vorausgesetzt das Projekt hat einen gebietsübergreifenden Charakter. Ein Anspruch auf Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.

Wie wird gefördert?

Eine Förderung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass Projekte mit gemeinnützigem Charakter max. 80 % und wirtschaftlich orientierte Projekte max. 50 % Förderung erhalten. Die Eigenanteile können in Form barer und unbarer Leistungen erbracht werden.

Die Fördersätze sind nur Orientierungswerte, eine abschließende Aussage kann erst die Prüfung des Einzelfalls (s.o.) ergeben. Der Fördersatz und die Förderhöhe richten sich nach den beihilferechtlichen Voraussetzungen. Auch hier sind allgemeine Aussagen nicht möglich, sondern im Einzelfall muss geprüft werden, auf welcher rechtlichen Grundlage sich Fördersatz und Förderhöhe bestimmen lassen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Verfahren bei Land(auf)Schwung läuft in mehreren Schritten ab.

  1. Erarbeitung der inhaltlichen Bausteine des Projektantragsformulars und Darstellung des Beitrags zur Zielerreichung (wenn hier keine Übereinstimmung gefunden wird, ist das Projekt nicht über Land(auf)Schwung förderfähig); es ist ratsam, sich während der Antragserarbeitung mit der Regionalen Entwicklungsagentur abzustimmen und einen Beratungstermin in Stendal zu vereinbaren.
  2. Einreichung des ausgefüllten Antrags mit Unterschrift per Post und als Word-Dokument ohne Unterschrift per E-Mail.
  3. Auswertung und Vorbewertung der eingegangenen Anträge durch die Regionale Entwicklungsagentur. Nur die Anträge, die die Mindestkriterien erfüllen, werden zur Entscheidungsfindung durch den Regionalbeirat Land(auf)Schwung Stendal zugelassen.
  4. Versand der eingereichten Antragsformulare per E-Mail an Beiratsmitglieder, Vorstellung der eingereichten Projektanträge durch den Antragsteller im jeweils passenden thematischen Arbeitskreis, Erarbeitung einer Empfehlung für den Beirat auf Grundlage der Auswahlkriterien
  5. Information der Beiratsmitglieder über den Projektantrag in Form einer Kurzdarstellung, Entscheidung durch den Regionalbeirat Land(auf)Schwung Stendal über die Förderwürdigkeit des Projektes
  6. abschließende Festlegung, welche sonstigen Nachweise der Antragsteller einzureichen hat, Zusammenstellung des kompletten formellen Antrags und Einreichung der Unterlagen beim Abwicklungspartner

Die Regionale Entwicklungsagentur leistet Hilfestellung bei der Projektentwicklung, der Erarbeitung von Förderanträgen und vermittelt Kontakte zu Fachleuten, Behörden und möglichen Projektpartnern. Gleichzeitig wird geprüft, ob das Projekt über andere Programme gefördert werden kann. Nur wenn das nicht möglich ist, kann durch Land(auf)Schwung ein Zuschuss gewährt werden. Um das Verfahren zu beschleunigen, sollten die Antragsteller bereits kontrolliert haben, ob sie in anderen Programmen gefördert werden können. Ein Nachweis wie und wo geprüft wurde ist in Form einer schriftlichen Mitteilung dem Antrag beizufügen.

Wer entscheidet über die Förderung des Projektes?

Ob das Projekt grundsätzlich mit Mitteln aus Land(auf)Schwung gefördert werden kann, entscheidet der Regionalbeirat Land(auf)Schwung Stendal. Hier wird entsprechend der Geschäftsordnung mit Mehrheitsbeschluss über die vorgestellten Projekte abgestimmt und eine Förderempfehlung abgegeben.

Um ein möglichst objektives und transparentes Vorgehen bei der Auswahl zu gewährleisten, sind im Zukunftskonzept Auswahlkriterien festgelegt. Neben fünf Mindestanforderungen, die die Projekte erfüllen müssen, gibt es 14 Qualitätskriterien, die dazu dienen, die Projekte zu bewerten und in eine Rangfolge einzuordnen. Die Bewertung erfolgt durch die Arbeitskreise.

Wer bewilligt das Projekt?

Die endgültige Prüfung der Einhaltung der förder- und haushaltsrechtlichen Bestimmungen obliegt dem Abwicklungspartner. Dies ist die Regionale Planungsgemeinschaft Altmark (RePlA), die als Bewilligungsstelle fungiert. Wenn der Beschluss des Regionalbeirats vorliegt, dass das Projekt gefördert werden kann und die formelle Richtigkeit gegeben ist, erteilt der Abwicklungspartner den Zuwendungsbescheid. Hierfür ist es wichtig, dass der Projektträger alle notwendigen Unterlagen vorlegt, die für eine Bewilligung Voraussetzung sind. Eine Checkliste ist bereits im Antragsformular enthalten. Der Abwicklungspartner ist ebenfalls zuständig für die Überprüfung der Zwischen- und Verwendungsnachweise.

Wichtige Unterlagen zur Antragstellung

  1. Anlage konkrete Zielerreichung
  2. Regionales Zukunftskonzept – Erläuterung der Zielvereinbarung
  3. Projektziele
  4. Projektantragsformular
  5. Projektauswahlkriterien
  6. De-minimis-Erklärung
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